AGB

AGB sind genauso sexy, wie ein Medikamentenbeipackzettel. Trotzdem braucht man sie. Die nachfolgenden AGB gelten für alle mir erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht vor Auftragserteilung schriftlich widersprochen wird.

1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

1.1 Alle Texte und Konzepte von monswap solutions unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum von monswap solutions. Die Texte und Konzepte von monswap solutions dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt monswap solutions, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.2 monswap solutions überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

2. VERGÜTUNG

2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die monswap solutions für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage individueller Vereinbarungen in Form von Angebot und Auftragsbestätigung. Die Vergütungen sind Bruttobeträge. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.
2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang oder anderem Zusammenhang als ursprünglich vorgesehen genutzt, zum Beispiel als Slogans oder Claims, so ist monswap solutions berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch von monswap solutions bleibt davon unberührt.

3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtvergütung zu zahlen. monswap solutions ist berechtigt, bis zu 30 Prozent der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand zu meinem Stundensatz gesondert berechnet.
4.2 monswap solutions ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, monswap solutions eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, monswap solutions im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind monswap solutions Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch monswap solutions erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber monswap solutions mindestens 3 einwandfreie Belege unentgeltlich. monswap solutions ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung (auch als Referenz auf der eigenen Website oder Social Media-Netzwerken) zu verwenden.

7. HAFTUNG UND ABNAHME

7.1 monswap solutions haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Sofern monswap solutions notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von monswap solutions. monswap solutions haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 monswap solutions lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
7.4 monswap solutions übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.
7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei monswap solutions geltend zu machen und ihr eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7.6 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.
7.7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.

8. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach einer Korrekturphase bzw. der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. monswap solutions behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann monswap solutions eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller monswap solutions übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber monswap solutions von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. KÜNSTLERSOZIALKASSE

Ich weise darauf hin, dass Unternehmen, die regelmäßig kreative Leistungen einkaufen, gesetzlich verpflichtet sind, eine prozentuale Abgabe der in Rechnung gestellten Kreativleistung an die Künstlersozialkasse zu leisten – und zwar unabhängig davon, ob der/die Kreative Mitglied in der Künstlersozialkasse ist oder nicht. Die KSK ermöglicht es u. a., dass Kreative weitaus moderatere Stundensätze anbieten können als bspw. Handwerker oder andere freiberufliche Dienstleister, wie z. B. Steuerberater oder Rechtsanwälte. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder unter www.kuenstlersozialkasse.de

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Erfüllungsort ist der Sitz von monswap solutions.
10.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

(Stand April 2018)

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